Allgemeine Reservierungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Das Erhartinger Festzelt, Inhaber Hendlgrillerei Markus Leserer (nachfolgend: Festzelt), bietet Ihnen über das Online-Reservierungsportal https://www.erhartinger-festzelt.de (nachfolgend: Reservierungsportal) die Reservierung von Sitzplätzen und den Erwerb von Verzehrgutscheinen (nachfolgend gesamt: die Reservierung) im Festzelt während des Mühldorfer Volksfests an.

Diese Reservierungs- und Geschäftsbedingungen gelten für alle über das Reservierungsportal erfolgenden Reservierungen.

Bestätigungen von Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Hendlgrillerei Markus Leserer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringt.

2. Reservierungen / Verfall der Reservierung

2.1

Die Reservierung von Sitzplätzen ist nur mit Abnahme einer Mindestanzahl von Wertgutscheinen zum Verzehr möglich.

2.2

Zur Vornahme von Reservierungen ist Ihre vorherige Registrierung erforderlich. Sie können sich hierfür auf unserem Reservierungsportal unter Angabe von Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse sowie ggf. Firma und Firmenanschrift und einem selbst gewählten Nutzerpasswort registrieren.

2.3

Mit erfolgter Registrierung können Sie auf unserem Reservierungsportal unter dem von Ihnen gewählten Tag, Uhrzeit und Anzahl der Personen Reservierungsvorschläge für bestimmte Bereiche im Festzelt und die jeweils auf die Reservierung entfallenden Preise für den Erwerb von Verzehrgutscheinen (Mindestverzehr) einsehen. Für die Reservierung ist pro Person eine Mindestabnahme von Wertgutscheinen zum Verzehr erforderlich. Eine Reservierung ist nur tischweise, d.h. für eine Mindestzahl von je 8 Personen möglich.

Die Wertgutscheine können im Festzelt zur Bezahlung von Speisen und Getränken eingelöst werden. Das Reservierungsangebot enthält noch keine verbindliche Reservierungszusage.

2.4

Mit Bestätigung Reservierungsanfrage geben Sie ein unverbindliches Angebot für den ausgewählten Reservierungsvorschlag (Tag / Zeit / Personenzahl / Reservierungsbereich) und den Erwerb der damit verbundenen Verzehrgutscheine ab.

2.5

Nach Absendung der Reservierung werden wir den Zugang der Reservierungsanfrage unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss der Reservierung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Bestätigung Ihrer Reservierung verbunden werden.

2.6

Auf Ihre Reservierungsanfrage erhalten Sie weiter eine Reservierungsbestätigung samt Zahlungsaufforderung, in der der ausgewählte Reservierungsvorschlag (Tag / Zeit / Personenzahl / Reservierungsbereich), die damit verbundenen Verzehrgutscheine und endgültigen Preise (Verzehrgutscheine, und Versandkosten) zusammengefasst sind. Ihre Reservierung steht unter dem Vorbehalt der Zahlung des Rechnungsbetrages.

2.7

Zum Abschluss der Reservierung ist der sich aus der Zahlungsaufforderung ergebende Rechnungsbetrag durch den Kunden binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung zu begleichen. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto der Hendlgrillerei Markus Leserer. Mit erfolgter Zahlung wird die Reservierung verbindlich.

2.8

Im Falle Überschreitung der Zahlungsfrist gilt dies als Stornierung der Reservierungsanfrage durch den Kunden.

2.9

Nach Zahlungseingang werden die Verzehrgutscheine für den Reservierungszeitraum zeitnah versandt. Eine (persönliche) Abholung der Verzehrgutscheine ist nicht möglich.

2.10

Die Reservierung gilt nur für den Besteller und seine Gäste zum Reservierungstermin in der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Personenzahl.

2.11

Die Reservierungsanfrage und die Reservierungsbestätigung werden durch die Hendlgrillerei Markus Leserer gespeichert und können im Nutzerbereich der Reservierungsplattform eingesehen werden.

2.12

Die Reservierung gilt nur für das jeweilige bei der Reservierung angegebene Traditionsvolksfest. Auch im Falle wiederholter Reservierungen (Bestandskunden) besteht kein Anspruch auf bevorrechtigte Reservierung im Folgejahr.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

3.1

Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ab Sitz der Hendlgrillerei Markus Leserer in Erharting zuzüglich Fracht, Liefer- und Versandkosten.

3.2

Zahlungen zum Erwerb der Verzehrgutscheine sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto zu leisten. Etwaige Überweisungskosten sowie Bankspesen sind vom Käufer zu tragen.

3.3

Die sich aus dem tatsächlichen Verzehr ergebende Bewirtungsrechnung ist vor Verlassen des Festzelts sofort zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist durch Verzehrgutscheine, Bargeld oder EC-Karte (mit PIN) beim zuständigen Servicemitarbeiter zu bezahlen.

4. Verzehrgutschein / Lieferung / Einlass / Festbetrieb

4.1

Die Lieferung der Verzehrgutscheine für das Festzelt zum Reservierungstermin erfolgt nach Zahlungseingang innerhalb von Deutschland durch Versand an die in der Reservierung angegebene Lieferadresse.

4.2

Der Einlass in das Festzelt ist für den Besteller und seine Gäste nur mit Reservierungsbestätigung zu dem Reservierungstermin garantiert. Zum Nachweis der Identität des Kunden ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Wir behalten uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die die Aufrechterhaltung der Ordnung gefährden oder behördliche Auflagen bzw. Schutz- und Hygienekonzepte des Festzelts missachten, den Zutritt zum Festzelt zu verwehren. Ihre reservierten Plätze können nur bis spätestens 30 Minuten nach Reservierungsbeginn für Sie freigehalten werden. Danach ist das Festzelt berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben. Das Festzelt behält sich vor, dem Kunden bei unvorhergesehenem organisatorischen und/oder logistischem Bedarf einen anderen Tisch in demselben Sektor zuzuweisen. Den genauen Platz Ihrer Reservierung entnehmen Sie am Tag Ihrer Reservierung dem Aushang.

4.3

Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebenen Personenzahl/Sitzplätze und für die Dauer der Reservierung. Zusätzliche Stehplätze im Bereich der Reservierung sind aus sicherheitsrechtlichen Gründen nicht zugelassen. Alle nicht besetzten Plätze können durch das Festzelt anderen Kunden zugeteilt werden. Bei vollständigem Verlassen des Tischs verfällt der Anspruch auf die reservierten Plätze.

4.4

Zeitlich begrenzte Reservierungen sind nach Reservierungsende freizugeben. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus sicherheitsrechtlichen Gründen untersagt.

4.5

Die erworbenen Verzehrgutscheine können ausschließlich im aufgedruckten Zeitraum im Erhartinger Festzelt sowie im Zeitraum nach dem Volksfest bis einschließlich zum Jahresende an unseren Grillständen eingelöst werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums verlieren die Gutscheine ihre Gültigkeit. Die Barauszahlung und Erstattung von Restwerten aus Gutscheinen ist ausgeschlossen.

4.6

Unentgeltliche Gratis-Gutscheine des Festzelts können ausschließlich während des aufgedruckten Zeitraums im Erhartinger Festzelt für den auf dem Gutschein bestimmten Verzehr verwendet werden. Eine Barauszahlung oder Erstattung von Restwerten ist ausgeschlossen.

4.7

Das Rauchen im Festzelt und das Mitbringen gefährlicher Gegenstände ins Festzelt ist untersagt. Das Festzelt ist berechtigt, beim Einlass Taschenkontrollen durchzuführen.

5. Stornierung / Teilstornierung

5.1

Sollte der Festbetrieb insgesamt oder am Tag der Reservierung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, ist das Festzelt berechtigt, Reservierungen ganz oder teilweise zu stornieren. Von der Stornierung betroffene Verzehrgutscheine werden in diesem Fall an den Kunden rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Festwirt sind ausgeschlossen.

5.2

Wird die Rechnung nicht vollständig fristgerecht binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, so gilt dies als Stornierung der Reservierungsanfrage. Die Reservierung entfällt. Das Festzelt ist in diesem Fall berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben.

5.3

Stornierungen durch den Kunden sind darüber hinaus nur als registrierter Nutzer in Textform per E-Mail an reservierung@erhartinger-festzelt.de möglich. Stornierungen können nur tischweise erfolgen. Stornierungen, die bis zum 30.06.2026 beim Festzelt eingehen, sind kostenfrei möglich. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Stornierung beim Festzelt. Stornierungen des Kunden, die nach dem 01.07.2026 erfolgen und Stornierungen von Reservierungen nach Versand Verzehrgutscheinen sind ausgeschlossen.

6. Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht

Gemäß § 312c Abs. 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht des Kunden beim Erwerb einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Zahlung durch den Kunden bindend und verpflichtet zur Abnahme der bestellten Reservierung und Verzehrgutscheine.

7. Weitergabe von Reservierungen

7.1

Zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Allgemeinheit zu sozialverträglichen Preisen und zur Durchsetzung von Hausverboten liegt es im Interesse des Festzelts, der Kunden und der Besucher des Mühldorfer Volksfestes, die nicht autorisierte Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise Preisspekulationen zu unterbinden (z.B. durch Reservierungen mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen).

7.2 Unzulässige Weitergabe

Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also nicht unmittelbar auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen, Verzehrgutscheine und/oder Einlasskarten) durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Reservierungen öffentlich, insbesondere über Online-Marktplätze, Auktionsplattformen, soziale Netzwerke oder sonstige kommerzielle Vertriebswege, zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;

b) Reservierungen zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;

c) Reservierungen gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Händlern anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;

d) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Festzeltes kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;

e) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

7.3

a) Die private Weitergabe einer Reservierung aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt und der der neue Reservierungshalter anstelle des Kunden in den Vertrag mit dem Festzelt unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Festzeltes voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, soweit:

aa) der Kunde den neuen Inhaber der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist,

bb) der neue Inhaber der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Festzelt einverstanden ist und

cc) das Festzelt unter Nennung des neuen Inhabers der Reservierung vorab über die Weitergabe der Reservierung informiert wird oder das Festzelt die Weitergabe an den neuen Inhaber der Reservierung (zumindest konkludent) als zulässig erklärt hat.

Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit dem Festzelt geschlossenen Vertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der in a) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner dem Festzelt in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines mit dem Festzelt geschlossenen Vertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Verträge zwischen dem Festzelt und den eintretenden Personen zustande.

7.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe

Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen) ist das Festzelt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt,

a) Reservierungsbestätigungen, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;

b) die betroffenen Reservierungen zu sperren und dem Inhaber der Reservierung und seinen Gästen entschädigungslos den Zutritt zum Festzelt zu verweigern bzw. ihn aus dem Festzelt zu verweisen sowie sämtliche (noch) nicht eingelöste Verzehrgutscheine ersatzlos ungültig werden zu lassen;

c) betroffene Kunden vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;

d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB zu verlangen;

e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierung in Zukunft zu verhindern.

8. Vertragsstrafe

8.1

Das folgende Vertragsstrafeversprechen dient in erster Linie dazu, den Kunden derart zur Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflichten gem. Ziffer 7.2 dieser AGB zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor (weiteren) Verstößen zurückschreckt.

8.2 Voraussetzungen

Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2, ist das Festzelt ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 6.000,- gegen den Kunden zu verhängen.

8.3 Höhe

Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße, etwaige durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Inhabers der Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur Verfolgung von Verstößen, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom Festzelt im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des Festzeltes wegen des Verstoßes anzurechnen.

9. Auszahlung von Mehrerlösen

9.1 Voraussetzungen

Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 durch den Kunden ist das Erhartinger Festzelt zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 8 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden bzw. Inhaber der Reservierung dessen bei der unzulässigen Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen) erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

9.2 Höhe und Verwendung

Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 7.2 genannten Kriterien und die Höhe einer etwaig verhängten Vertragsstrafe.

10. Programmänderungen / Haftung

10.1

Änderungen des Festprogramms, der Musikgruppen, Künstler, Kapellen oder sonstiger Programmpunkte begründen keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung, Erstattung oder Schadensersatz, soweit die Änderung nicht vom Festzelt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

10.2

Das Festzelt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

11. Datenschutz

Soweit in diesen AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Festzelt und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen des Festzeltes gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name zum Zwecke der Zuordnung der Reservierung auf Reservierungslisten und Tischschildern innerhalb des Festzelts angezeigt wird. Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Festzelts.

12. Vertragstext

Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.

13. Schlussbestimmungen

13.1

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) oder sonstiger bi- oder multinationaler Abkommen über Kaufgeschäfte.

13.2

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Hendlgrillerei Markus Leserer. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.3

Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Können sich die Parteien innerhalb angemessener Frist nicht auf die Formulierung der Ersatzregelung einigen, so gilt die gesetzliche Regelung.

Die vorgenannten Grundsätze gelten auch, sofern sich eine Bestimmung als undurchführbar oder lückenhaft herausstellen sollte.

14. Unsere Kontaktdaten

Erhartinger Festzelt

Hendlgrillerei Markus Leserer

Günzkofener Str. 4

D-84513 Erharting

E-Mail: info@erhartinger-festzelt.de